Durchführung der Abschlussprüfung für Automobilkaufleute

Am Prüfungsort wird vor, während und nach der Prüfung ein Mundschutz empfohlen.

Weiterhin werden den Prüfungsteilnehmenden eine Testung empfohlen.
Dies bedeutet, dass der Prüfling geimpft bzw. genesen oder einen POC-Antigentest haben sollte.

Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer die mit dem Coronavirus infiziert sind oder in Quarantäne stehen, sind von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und kann im nächsten Prüfungszeitraum nachgeholt werden. Die Sorge vor einer möglichen Infektion ist hingegen kein Rücktrittsgrund. 

Stand: 02.05.2022

Ansprechpartnerinnen

Elke Wilhelm

Tel.: 089 / 1 43 62 - 120
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Kfz-Innung München-Oberbayern

Gärtnerstr. 90
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Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
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