Seminar "Unfallschadenrecht im Kfz-Betrieb" am 13. November 2024
Expertenwissen sichert Wettbewerbsvorteile
Das Recht um die Bearbeitung eines Unfallschadens ist vielschichtig und birgt für Kfz- Betriebe einige Fallstricke. In der Veranstaltung werden den Teilnehmern die relevanten Grundlagen einerseits, als auch die neueren gesetzlichen Bestimmungen und juristischen Entscheidungen verständlich und betrieblich nutzbar gemacht. Der BGH hat mit seiner Rechtsprechung Anfang diesen Jahres Vieles sehr vereinfacht. Den Weg, diese Möglichkeiten nutzbar zu machen, zeigt das Seminar auf.
Inhalt:
- BGH zur Reparatur am werkstatteigenen Fahrzeug beim Haftpflichtschaden
- BGH zur Problematik der Alt- und Vorschäden
- BGH beendet das Märchen vom „Das darf man nicht berechnen, das sind doch Gemeinkosten"
- Etwas problematisch: BGH und der Zweitwageneinwand bei Mietwagen und Nutzungsausfall
- und was bis dahin aktuell ist
Seminargebühren Mitglieder/Nicht-Mitglieder (siehe Ausschreibung oder Downloads)
Preise verstehen sich zzgl. MwSt. / inklusive Seminarunterlagen, Zertifikat und Verpflegung
Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung gilt verbindlich. Bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor der Schulung kann der Veranstalter einen pauschalen Aufwendungssatz in Höhe von 50% der Seminargebühr erheben. Bei Nichtteilnahme bzw. Rücktritt nach der vorgenannten Frist kann der Veranstalter die volle Seminargebühr verlangen.
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Ansprechpartnerin
Birgit Kusemann
Tel.: 089 / 1 43 62 - 140
kusemann@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
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Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
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