Autohandel kann ab 8. März öffnen | Präsident Vetterl: „Werden uns weiter für eine Rückkehr zur Normalität einsetzen“ – Gefahr von Wettbewerbsverzerrung

Präsident und Landesinnungsmeister Albert Vetterl (Foto: Kfz-Gewerbe Bayern)

04.03.2021: Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen sieht die vom Freistaat Bayern auf Grundlage der Bund-Länder-Gespräche getroffenen Regelungen zur Öffnung des Handels grundsätzlich positiv. „Für einen Großteil der rund 7.000 bayerischen KfzInnungsbetriebe bedeuten die neuen Regelungen einen Schritt in die richtige Richtung. Der Autohandel in Bayern kann ab 8. März öffnen“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.

Vor allem die intensiven und vielschichtigen Bemühungen der sieben bayerischen Kfz-Innungen sowie des Landesinnungsverbands hätten zu dieser Entwicklung beigetragen, sagte Vetterl. Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe hatte mit Nachdruck auch bei Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder dafür geworben, den stationären Autohandel ab dem 8. März wieder zu ermöglichen, um das wichtige Frühjahrsgeschäft zumindest in Teilen noch nutzen zu können.

„Wir werden uns weiterhin für schnelle und weitgehendere Lockerungen einsetzen“, sagte Vetterl. „Der Autohandel muss sobald es geht zum normalen Wirtschaftsbetrieb zurückkehren können – überall in Bayern.“ Denn die neue Regelung berge die Gefahr von Wettbewerbsverzerrung: In Landkreisen, in denen durch eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 der stationäre Handel weiter untersagt bleibt, hätten die Autohäuser das Nachsehen. „Kunden, die jetzt ein Auto kaufen wollen, fahren dann einfach in den Nachbarlandkreis. Dadurch verpufft der dringend notwendige wirtschaftliche Nachholeffekt in den besonders stark von Corona betroffenen Regionen“, sagte Vetterl. Daher müsse die Politik eine belastbare Strategie finden, wie dauerhaft Gesundheitsschutz und Wirtschaftsleben flächendeckend miteinander in Einklang gebracht werden könnten.

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