Manipulationen an Abgasanlagen – Bypass-Leitung
Im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle wurde eine Manipulation an dem Abgassystem eines Nutzfahrzeuges entdeckt. Im Fahrzeug wurde eine Bypass-Rohrleitung eingebaut/nachgerüstet, um die serienmäßige Abgasnachbehandlungsanlage zu umgehen. Die Nutzung dieser illegalen Umwegleitung erfolgte über eine elektropneumatisch betätigte Abgasklappe.
Da im Rahmen der AU eine optische Prüfung der Abgasanlage nicht vorgeschrieben ist, kann der oben beschriebene illegale Umbau der Abgasanlage im ausgeschalteten Zustand nicht erfasst werden.
Fazit: Bitte sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter in der Werkstatt und Ihre Inspektoren und Fachkräfte im AU und SP-Bereich über das Schaubild (s. Download PDF). Nur durch eine gemeinsame Anstrengung und den Blick über den Tellerrand in Bezug auf den Prüfablauf der AU können wir solche kriminell motivierten Umbauten mit der Folge von wesentlich höheren Emissionen an Fahrzeugen erkennen. Auch hier zeigt sich, die AU oder SP bleiben notwendige Prüfungen zum Erhalt der Fahrzeugtechnik im Bereich Abgasausstoß. Für Fragen stehen die technischen Berater der Kfz-Innung gerne zur Verfügung.
Bund beschließt neues Übergangsverfahren für Partikelzähler
Wichtiger Etappensieg im zähen Ringen um die Regelungen für Euro6/VI- Partikelzähler: Der Bund hat auf Betreiben des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ein neues Übergangsverfahren beschlossen, das den Betrieben mehr Spielraum bei der Anschaffung der nötigen Hardware lässt!
Partikelzähler – Kooperationsangebot für Innungsmitglieder

Die Verpflichtung zum Einsatz eines Partikelzählers für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI steht vor der Türe und großflächig erfolgten bereits Vorbestellungen von Geräten. Trotzdem hadern im Gewerbe noch einige Betriebsinhaber mit der Entscheidung und können damit evtl. künftig an diesen Fahrzeugen keine Abgasmessungen im HU-Standard durchführen.
Zur Unterstützung eben dieser Betriebe konnten wir auf der Automechanika einen Kooperationspartner im Bereich Partikelanzahl-Messgeräte finden, der unseren Ansprüchen in Bezug auf Qualität und einfache Handhabung entspricht - Bartec Auto ID GmbH.
Anforderungen an AU/AUK-Nachweise und GAS-Nachweise zum 01.07.2022
In den Erstunterweisungen zum Akkreditierungssystem, die für alle Inspektoren eine Pflichtschulung war, hatten wir die Notwendigkeit des Aufdrucks eines DAkkS-Akkreditierungslogos auf den Inspektionsbericht (früher AU-,GAP/GSP-, SP-Prüfnachweis) erläutert.
Da zum 01.07.2022 die Vollakkreditierung vollumfänglich greifen wird, benötigen die Überwachungsorganisationen einen eindeutigen Nachweis darüber, dass der vorlegende Betrieb alle Anforderungen erfüllt. Zur Sicherstellung dieser Qualitätsanforderung wird das DAkkS-Logo nur dann zusammen mit dem Inspektionsbericht aus dem Programm AÜKplus ausgedruckt werden können, wenn Kalibrierscheine, Schulungsnachweise etc. gültig eingepflegt worden sind und das Personal von der anerkennenden Innung bestätigt wurde.
Um sowohl auf Seiten der Prüfingenieure, als auch bei den Werkstattmitarbeitern eine einheitliche und zweifelsfreie Informationsgrundlage zu schaffen, haben alle Überwachungsorganisationen zusammen mit dem Bundesinnungsverband (BIV) ein gemeinsames Infopapier erstellt.
Relevante Punkte daraus sind:
· Zum 01.07.2022 wird im Bereich AU mit einem Beiblatt inkl. DAkkS-Logo gestartet (Inspektionsbericht zum AU-Nachweis). Hintergrund ist eine Verzögerung in der Schnittstellenanpassung zur Verknüpfung des AÜKplus mit den unterschiedlichen AU-Messgeräten.
· GSP/GAP-Nachweise und AUK-Nachweise werden nur noch aus dem AÜKplus (mit DAkkS-Logo) ausgedruckt
· Sobald die Schnittstellenprogrammierung durch den ASA-Verband umgesetzt ist, wird der AU-Nachweis mit dem DAkkS-Logo direkt aus dem AÜKplus unmittelbar nach der Datenübertragung ausgedruckt.
· Handschriftliche Einträge auf diesen Ausdrucken sind unzulässig!!
Die TAK hat ein Infopapier zu den notwendigen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausdruck der Nachweise aus dem AÜKplus unter folgendem Link eingestellt:
https://www.auek-plus.de/fileadmin/webstore/AUEKplus/AUEK_Plus-Pruefnachweise_im_akkreditierten_System.pdf
Für die Anbindung der Abgastester an das AÜKplus gibt es ebenfalls eine Übersichtsseite mit Einzelanleitungen: https://www.auek-plus.de/importagent
Das gemeinsame Infopapier des BIV zusammen mit den Überwachungsorganisationen erhalten Sie in gewohnter Weise über unseren Infoservice als Download.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kfz-Innung zur Verfügung.
AU: Partikelzähler mit Leitfaden 6 für AU-Messgeräte und Ausdruck des DAkkS-Symbols
Die derzeit nicht zufriedenstellende Liefersituation bei Partikelzählern führt zusammen mit den seit 2020 per Verschiebung neu definierten gesetzlichen Anforderungen zum 01.01.2022 zu Unsicherheiten in den Betrieben.
Ferner wird der Ausdruck der AU-Nachweise mit Akkreditierungssymbol der DAkkS zum 1. Juli 2022 vorgabenkonform starten. Ausführliche Infos zu diesen Themen finden Sie hier:
Partikelzähler mit Leitfaden 6 für AU-Messgeräte und Ausdruck des DAkkS-Symbols
Ausstattung in SP-Werkstätten und Prüfstützpunkten – aktuelle und künftige Anforderungen
Aktuell gibt es kontroverse Diskussionen und Unsicherheiten zur Notwendigkeit von technischer Ausstattung in Prüfstützpunkten und Betrieben mit einer SP-Anerkennung. Durch die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen 55. Änderungsverordnung zur StVZO wurde in der Anlage VIIId unter 3.2 Vorgaben aus der europäischen Richtlinie mit dem Stichtag 20.05.2023 einbezogen. Weitere Infos und Erläuterungen finden Sie hier:
Notwendige Verkehrsblatt-Auszüge für Anerkennungen im Bereich AU/AUK, GAP/GSP, SP
Basierend auf den Vorgaben der Anerkennungsrichtlinien (Punkte 3.3.2.1 und 3.3.2.2) müssen Betriebe „….die fachlich einschlägigen Auszüge, die für die Durchführung der SP und/oder AU und/oder AUK erforderlich sind, aus dem Verkehrsblatt….“ bereithalten und diese müssen fortwährend aktualisiert werden. Identische Vorgaben werden im Bereich der GAP/GSP gemacht.
Ablaufende Eichungen und Kalibrierungen in AÜK plus
Im Akkreditierungssystem des Bundesinnungsverbandes wird über die Qualitätsmanagementsoftware AÜK plus die Nachweisführung der notwendigen Dokumente gegenüber der Deutschen Akkreditierungsbehörde dargestellt. Die Anwendung von AÜK plus ist aktuell alternativlos um die Akkreditierungsanforderungen zu erfüllen.
Aktuell fallen in den Kfz-Innungen Betriebe auf, die notwendige Lieferungen von Aktualisierungen stark verzögert oder/und ggf. auch mit nicht ausreichenden Dokumenten versehen einstellen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das eingegebene Datum für die Eichung oder Kalibrierung muss auf dem begleitend eingestellten Dokument nachvollziehbar sein
- Das Foto eines QR-Aufklebers ist nicht ausreichend
- Das Foto eines Eichaufklebers ist nicht ausreichend
- Bei der Letzteichung sind Vorder- und Rückseite der Eichrechnung einzustellen (sonst können Ablaufdatum und Durchführungsdatum nicht nachvollzogen werden)
- Bei der Kalibrierung müssen die Kalibrierscheine über den QR-Code erfasst und passend zum AU-Gerät als pdf-Dokument abgelegt werden
- Bei Neugeräten ist die Ersteichung über den Geräteaufkleber (Foto) und die Kalibrierung über den Kalibrierschein (PDF-Dokument mit mehreren Seiten) nachzuweisen
Weitere Erläuterungen finden Sie hier:
Ansprechpartner
Hedi Ferjani

Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de