Erfolg für das Kfz-Gewerbe: Bund beschließt neues Übergangsverfahren für Partikelzähler

Wichtiger Etappensieg im zähen Ringen um die Regelungen für Euro6/VI- Partikelzähler: Der Bund hat auf Betreiben des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ein neues Übergangsverfahren beschlossen, das den Betrieben mehr Spielraum bei der Anschaffung der nötigen Hardware lässt!

Konkret heißt das: Die weiterhin nötige Anschaffung eines neuen Messgeräts hat einen größeren zeitlichen Spielraum bekommen. Dies kann sich nicht nur positiv auf die Investitionsplanung auswirken, sondern auch auf die Höhe der nötigen Investition, da künftig wohl mehr Messgerät-Modelle am Markt sein werden!

Hintergrund:

Die aufgrund der globalpolitischen Einflüsse von uns bereits beschriebene unzureichende Verfügbarkeit von Partikelzählern hat sich bis heute nicht verbessert. Eine evtl. angedachte Parallelnutzung von Opazimetern und Partikelzähl-Messgeräten wurde in der Gesamtbetrachtung kritisch bewertet. Die Ländervertreter haben daher in der aktuellen Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses (BLFATK) am 28./29.09.2022 vor diesen Hintergründen auf das Bundesverkehrsministerium (BMDV) eingewirkt und so wurde folgende Vorgehensweise abgestimmt (Schreiben des BMDV vom 11.10.2022):

  • Neufestlegung der Regelung zur Einführung der Partikelmessung in der AU-Richtlinie durch
  • Verkehrsblattverlautbarung am 31.10.22.
  • Kontinuierliche Bewertung und Feststellung der Verfügbarkeit von Messgeräten an den berechtigten Untersuchungsstellen.
  • Kurzfristige Verpflichtung zur Messung mit dem Partikelzähler bei Dieselfahrzeugen der Emissionsklassen Euro6/VI, sobald diese verfügbar sind.
  • Opazimetermessung auch nach dem 01.01.2023 zulässig bis maximal 30.06.2023. (=Zielsetzung)

Fazit:

Der Fixtermin für die Bestellung von Partikelzählern zum 01.11.2022 wurde damit nicht umgesetzt, es ist aber aus den obigen Fakten zu schlussfolgern, dass nur bei einer rechtzeitigen Bestellung eines Partikelzählers die Aufstellung und Inbetriebnahme in der Kfz-Werkstatt bei der kurzfristigen Einführung der Partikelmessung möglich sein wird. Zudem sollte bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden, dass Fahrzeuge von Prüforten, an denen der Partikelzähler für die AU eingesetzt wird, bei abgasrelevanten Defekten auch nur mit dem Partikelzähler als Diagnosegerät auf Reparaturerfolg endgeprüft werden können.

Wir halten Sie über die aktuellen Informationen in diesem Bereich kurzfristig auf dem Laufenden und die Mitarbeiter der Kfz-Innung sowie die Technischen Betriebsberater des Landesinnungsverbandes stehen gerne bei Fragen zur Verfügung. Das neue Schreiben des Bundesministeriums erhalten Sie bei Interesse über Ihre Kfz-Innung.