SP Jahresabrechnung 2023

     EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Spätester Abgabetermin: 31. Januar 2024

I. CHECKLISTE

Für die Bearbeitung der Jahresabrechnung sind alle nachstehend genannten Unterlagen einzureichen. Fehlende Unterlagen bzw. Nachweissiegel / Prüfmarken führen dazu, dass die Jahresabrechnung nicht bearbeitet werden kann und an die Firma zurückgeschickt werden muss.

1. Jahresabrechnungsformular 2023: Formular

_________________________________________________________________

2. Jahresmeldung Anerkannte SP-Werkstatt: Formular

_________________________________________________________________

3. Bestandsaufnahme der Im Betrieb
 verbliebenen SP-Prüfmarken:
Formular
________________________________________________________________

4. Bestandsnachweis „SP-Nachweissiegel 2023: Anleitung

_________________________________________________________________

5. Nachweis der Zugänge/ Sonderabgänge 
an SP-Nachweissiegeln 2023“: Anleitung

_________________________________________________________________

6. Bestandsnachweis "SP-Prüfmarken 2023": Anleitung

_________________________________________________________________

7. Bestandsnachweis "Zugänge- Sonderabgänger an SP-Prüfmarken

für das Markenjahr "2023+2024+2025"   Anleitung

_________________________________________________________________

8. Mängelstatistik 2023

Die Mängelstatistik muss NICHT eingereicht werden (weder in Papier- noch in digitaler Form).

Die Mängelstatistik wird im Laufe des Jahres automatisch mittels Datenabgleich übermittelt.

_________________________________________________________________

9. Der Restbestand an SP-Nachweissiegeln und SP-Prüfmarken 
mit der Jahreszahl 2023

_________________________________________________________________

Die gesamte Formularsammlung der Jahresabrechnung AU/AUK/GAS finden Sie auch hier 

 ________________________________________________________________ 

II. HINWEISE UND INFORMATIONEN:

Hinweise zur Mängelstatistik:

Auch dieses Jahr weisen wir Sie darauf hin, dass das ordnungsgemäße und zeitnahe Führen der Mängelstatistik im Rahmen der SP-Verordnung zwingend vorgeschrieben ist. Für das Kfz-Gewerbe geht es dabei nicht zuletzt um den Erhalt der Sicherheitsprüfungen in den Werkstätten. Betriebe, welche Ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, riskieren den Widerruf Ihrer Anerkennung! Deshalb erinnern wir Sie nochmals auf unsere Ausführungen in diversen Rundschreiben. Kernaussagen darin waren u.a.:

Die Abschlussberichte der Mängelstatistik finden Sie auf der Internetseite:

Die Betriebe, die die fristgerechte Abgabe der Jahresabrechnung (31. Januar 2024) versäumen oder unvollständige Unterlagen einreichen, werden einer zusätzlichen kostenpflichtigen AU-/AUK-/GAS/SP-Betriebsprüfung unterzogen. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden an die Betriebe zurückgeschickt.