Informationen zur Jahresabrechnung AU/AUK 2023

AU / AUK / JAHRESABRECHUNG 2023

Spätester Abgabetermin: 31. Januar 2024

Zum Jahreswechsel 2023/2024 steht wieder eine Jahresabrechnung für AU-/AUK-Nachweissiegel an.

Bei der AU-Siegeljahresabrechnung handelt es sich um eine körperliche Bestandsaufnahme der im Betrieb befindlichen AU-Siegel im Sinne einer Inventur, d.h. der Siegelbestand muss tatsächlich gezählt werden! 

Die Jahresabrechnung muss von Ihnen bis zum 31.12.2023 durchgeführt und bis zum 31.01.2024 vollständig eingereicht werden!

Verspätete (31. Januar 2024) oder unvollständige Jahresabrechnungen müssen einer zusätzlichen kostenpflichtigen Betriebsprüfung unterzogen werden.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

 Erstlieferung AU-Nachweissiegel des Jahrgangs 2024:

Am 12.12.2023 wurde an alle aktuell anerkannten AU-/AUK-Werkstätten (und nur diese) unaufgefordert eine Erstlieferung von 50 Stück AU-Nachweissiegeln des neuen Jahrgangs 2024 zugesandt: 

Bitte prüfen Sie in Ihrer Firma den Erhalt der Ware!

AU-Nachweis-Siegel mit dem Aufdruck „2023“ dürfen nach dem 31.12.2023 nicht mehr verwendet werden!

AU-Nachweis-Siegel mit dem Aufdruck „2024“ dürfen erst ab dem 01.01.2024 verwendet werden!

Verstöße führen zu einer kostenpflichtigen Betriebsprüfung

Durch diesen Service der Kfz-Innung wird der Bestell- und Lieferprozess zum Jahreswechsel optimiert und gleichzeitig sichergestellt, dass alle AU-Werkstätten ab Neujahr mit den korrekten AU-Siegeln arbeiten können.

Die Sendung beinhaltet keine Unterlagen der Jahresabrechnung 2023. Die Unterlagen sowie alle notwendigen Informationen finden Sie ab sofort auf unserer Internetseite zum Download: