AU / AUK Jahresabrechnung 2023

     EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Spätester Abgabetermin: 31. Januar 2024

I. CHECKLISTE

Für die Bearbeitung der Jahresabrechnung sind alle nachstehend genannten Unterlagen einzureichen. Fehlende Unterlagen bzw. Nachweissiegel führen dazu, dass die Jahresabrechnung nicht bearbeitet werden kann und an die Firma zurückgeschickt werden muss.

1. Jahresabrechnungsformular 2023: Formular
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2. Jahresmeldung Anerkannte AU/AUK-Werkstatt: Formular

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3. Der Restbestand an AU-Nachweissiegeln mit der Jahreszahl 2023

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4. Bestandsnachweise AU-Nachweissiegel 2023:  Anleitung

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5. Nachweis der Zugänge/ Sonderabgänge 2023: Anleitung

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6. Mängelstatistik 2023: 

Die Mängelstatistik muss NICHT eingereicht werden (weder in Papier- noch in digitaler Form).
Die Mängelstatistik wird im Laufe des Jahres automatisch mittels Datenabgleich übermittelt

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Die gesamte Formularsammlung der Jahresabrechnung AU/AUK/GAS finden Sie auch hier:

Formularsammlung 2023

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II. HINWEISE UND INFORMATIONEN:

Hinweise zur Mängelstatistik:

Auch dieses Jahr weisen wir Sie darauf hin, dass das ordnungsgemäße und zeitnahe Führen der Mängelstatistik im Rahmen der AU-Verordnung zwingend vorgeschrieben ist. Für das Kfz-Gewerbe geht es dabei nicht zuletzt um den Erhalt der Abgasuntersuchungen in den Werkstätten. Betriebe, welche Ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, riskieren den Widerruf Ihrer AU-Anerkennung! Deshalb erinnern wir Sie nochmals auf unsere Ausführungen in diversen Rundschreiben. Kernaussagen darin waren u.a.:

Alle durchgeführten Abgasuntersuchungen müssen fortlaufend erfasst und statistisch ausgewertet werden. 

In AU-Werkstätten ist es häufig so, dass vom Kunden eine Inspektion in Verbindung mit einer AU in Auftrag gegeben wird. Meist wird in solchen Fällen mit der Durchführung der Inspektion begonnen und zum Abschluss die AU durchgeführt. Da die Fahrzeuge in diesen Fällen repariert bzw. instand gesetzt sind, werden die zum Abschluss durchgeführten Abgasuntersuchungen in der Regel mängelfrei abgeschlossen. Die behobenen Mängel müssen jedoch trotzdem erfasst werden!

Grundsätzlich müssen alle abgasrelevanten Mängel dokumentiert werden, also auch die, die vor der AU (z. B. im Rahmen einer Inspektion) abgestellt wurden. Bei der Eingabe von abgestellten Mängeln in AU Plus wählen Sie bitte bei Sichtprüfung bzw. Funktionsprüfung nicht i. O. aus und spezifizieren ggf. die Mängel. Beim Prüfergebnis wählen Sie dann "Nach Reparatur bestanden". In der Mängelstatistik werden nun die ausgewählten Mängel um jeweils 1 nach oben gezählt.

Die Abschlussberichte der Mängelstatistik finden Sie auf der Internetseite:

Die Betriebe, die die fristgerechte Abgabe der Jahresabrechnung (31. Januar 2024) versäumen oder unvollständige Unterlagen einreichen, werden einer zusätzlichen kostenpflichtigen AU-/AUK-/GAS-Betriebsprüfung unterzogen. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden an die Betriebe zurückgeschickt.