Informationen zur GAS-JAHRESABRECHUNG 2023

Für GAS-Betriebe steht zum Jahreswechsel eine Jahresabrechnung der GAS-Nachweissiegel an.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Bei der Siegeljahresabrechnung handelt es sich um eine körperliche Bestands­aufnahme der im Betrieb befindlichen GAS-Nachweissiegel im Sinne einer Inventur, d.h. der Siegelbestand muss tatsächlich gezählt werden !

Die Durchführung der Jahresabrechnung hat zum Stichtag 31.12.2023 zu erfolgen !

Das Original des Abrechnungsbogens sowie alle einzureichenden Unterlagen müssen bis spätestens 31.01.2024 bei der Kfz-Innung eingereicht werden.

Eine Auflistung der einzureihenden unterlagen finden Sie unter:

www.kfz-innung.de/jahresabrechnung-anleitung

Für alle einzureichenden Unterlagen gilt:

Senden Sie uns die Daten bis spätestens 31. Januar 2024 zu.