Informationen zur GAS-JAHRESABRECHUNG 2024
Für GAS-Betriebe steht zum Jahreswechsel eine Jahresabrechnung der GAS-Nachweissiegel an.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
Bei der Siegeljahresabrechnung handelt es sich um eine körperliche Bestandsaufnahme der im Betrieb befindlichen GAS-Nachweissiegel im Sinne einer Inventur, d.h. der Siegelbestand muss tatsächlich gezählt werden !
Die Durchführung der Jahresabrechnung hat zum Stichtag 31.12.2024 zu erfolgen !
Das Original des Abrechnungsbogens sowie alle einzureichenden Unterlagen müssen bis spätestens 31.01.2024 bei der Kfz-Innung eingereicht werden.
Eine Auflistung der einzureihenden unterlagen finden Sie unter:
www.kfz-innung.de/jahresabrechnung
Für alle einzureichenden Unterlagen gilt:
Senden Sie uns die Daten bis spätestens 31. Januar 2024 zu.