SP Jahresabrechnung 2024

     EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Spätester Abgabetermin: 31. Januar 2025

I. CHECKLISTE

Für die Bearbeitung der Jahresabrechnung sind alle nachstehend genannten Unterlagen einzureichen. Fehlende Unterlagen bzw. Nachweissiegel / Prüfmarken führen dazu, dass die Jahresabrechnung nicht bearbeitet werden kann und an die Firma zurückgeschickt werden muss.

1. Jahresabrechnungsformular 2024: Formular

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2. Bestandsaufnahme der Im Betrieb
 verbliebenen SP-Prüfmarken:
Formular

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3. Jahresmeldung Anerkannte SP-Werkstatt: Formular
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4. Bestandsnachweis „SP-Nachweissiegel 2024: Anleitung

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5. Nachweis der Zugänge/ Sonderabgänge 
an SP-Nachweissiegeln 2024“: Anleitung

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6. Bestandsnachweis "SP-Prüfmarken 2024": Anleitung

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7. Bestandsnachweis "Zugänge- Sonderabgänger an SP-Prüfmarken

für das Markenjahr "2024+2025+2026"   Anleitung

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8. Der Restbestand an SP-Nachweissiegeln und SP-Prüfmarken 
mit der Jahreszahl 2024

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Hinweis: Mängelstatistik 2024

Die Mängelstatistik muss NICHT eingereicht werden (weder in Papier- noch in digitaler Form).

Die Mängelstatistik wird im Laufe des Jahres automatisch mittels Datenabgleich übermittelt.

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Die gesamte Formularsammlung der Jahresabrechnung AU/AUK/GAS finden Sie auch hier 

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II. HINWEISE UND INFORMATIONEN:

Hinweise zur Mängelstatistik:

Auch dieses Jahr weisen wir Sie darauf hin, dass das ordnungsgemäße und zeitnahe Führen der Mängelstatistik im Rahmen der SP-Verordnung zwingend vorgeschrieben ist. Für das Kfz-Gewerbe geht es dabei nicht zuletzt um den Erhalt der Sicherheitsprüfungen in den Werkstätten. Betriebe, welche Ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, riskieren den Widerruf Ihrer Anerkennung! Deshalb erinnern wir Sie nochmals auf unsere Ausführungen in diversen Rundschreiben. Kernaussagen darin waren u.a.:

Die Abschlussberichte der Mängelstatistik finden Sie auf der Internetseite:

Die Betriebe, die die fristgerechte Abgabe der Jahresabrechnung (31. Januar 2025) versäumen oder unvollständige Unterlagen einreichen, werden einer zusätzlichen kostenpflichtigen AU-/AUK-/GAS/SP-Betriebsprüfung unterzogen. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden an die Betriebe zurückgeschickt.