Notwendige Verkehrsblatt-Auszüge für Anerkennungen im Bereich AU/AUK, GAP/GSP, SP
Basierend auf den Vorgaben der Anerkennungsrichtlinien (Punkte 3.3.2.1 und 3.3.2.2) müssen Betriebe „….die fachlich einschlägigen Auszüge, die für die Durchführung der SP und/oder AU und/oder AUK erforderlich sind, aus dem Verkehrsblatt….“ bereithalten und diese müssen fortwährend aktualisiert werden. Identische Vorgaben werden im Bereich der GAP/GSP gemacht.
Um für die anerkannten Betriebe die Archivierung der Verkehrsblattauszüge zu vereinfachen, haben die bayerischen Kfz-Innungen über den Landesinnungsverband die aktuellen Ausgaben (Stand Februar 2022) der relevanten Dokumente beim Verkehrsblattverlag erworben und stellen diese zum Download bereit.
Die Erfüllung der Aktualisierungsvorgaben im Rahmen der Anerkennung kann dann weiterhin über ein Abonnement der einschlägigen Fachzeitschriften (kfz-betrieb, Krafthand, autohaus/asp, amz etc.) seitens des Betriebes gesichert werden.
(Die Fachzeitschrift kfz-betrieb können Mitglieder der Kfz-Innung zum Vorzugspreis abonnieren.)
Ansprechpartner
Hedi Ferjani
Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Funda Umar
Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de