Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Auszubildende sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Die Option, Ausbildungsnachweise elektronisch zu führen, wurde erst für Ausbildungsverträge, die ab 1. Oktober 2017 geschlossen werden, ins Gesetz eingefügt. Entsprechende Vereinbarungen von Ausbildungsbetrieb und Lehrling über die Form des Nachweises (schriftlich oder elektronisch) sind daher ab 1. Oktober 2017 in der Niederschrift des Ausbildungs- bzw. Lehrvertrages aufzunehmen.

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dient der zeitlichen und sachlichen Dokumentation des Ausbildungsablaufs. Es ist auch eine Form der gedanklichen Vertiefung der vermittelten Lerninhalte für den Auszubildenden, die er durch diese kurze Zusammenfassung dokumentiert. Er hat auch eine pädagogische Funktion und unterstützt die Kommunikation zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling über Lernfortschritte und etwaige Lerndefizite. Dieser muss vom Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ausbildende müssen Auszubildende zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten und sind zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet. Dem Lehrling muss die Möglichkeit gegeben werden, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz führen zu können. 

Der Ausbildungsnachweis muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig, stichwortartig und lückenlos bezogen auf die ausgeführten Tätigkeiten und die in Betrieb, Schule und ÜLU vermittelten Lerninhalte geführt werden. 

Beim digitalen Ausbildungsnachweis wird für die elektronische Variante weder Papier noch Ordner benötigt. Sollte der Ausbilder bei der Durchsicht der Unterlagen Anmerkungen haben, kann er etwaige Fehler direkt im digitalen Dokument verbessern. Auch dem Problem schwer lesbarer Schreibschriften kann mit dem digitalen Berichtsheft begegnet werden.

Wichtig: Bei fehlenden oder nicht abgezeichneten Berichten ist die Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung gefährdet (§ 36 Abs.1 Nr.3 HwO).

Das offizielle Ausbildungsjournal des Deutschen Kfz-Gewerbes ist der >autoFACHMANN< für gewerblich-technischen Auszubildenden und der >autoKAUFMANN< für alle kaufmännischen Auszubildenden im Kfz-Gewerbe.

Ansprechpartnerin

Eva-Maria Steinleitner

Tel.: 089 / 1 43 62 - 122
steinleitner@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern

Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
lehrvertrag@kfz-innung.de