Volljährige Auszubildende werden jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für Berufsschulunterricht und Prüfungszeiten gleichgestellt
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Durchführung der Gesellenprüfung im Kfz-Handwerk

Es finden jährlich 2 Prüfungstermine, einmal in der Mitte des Jahres, einmal zum Ende des Jahres statt: Im Sommer findet die Gesellenprüfung Teil II in der Regel am vorletzten Freitag im Juni, die Gesellenprüfung Teil I am letzten Freitag im Juni statt. Im Winter findet die Gesellenprüfung Teil II am letzten Freitag im November beziehungsweise am ersten Freitag im Dezember, die Gesellenprüfung Teil I am zweiten Freitag im Dezember statt.

Informationen zur Gesellenprüfung Kfz-Mechatroniker im Freistaat Bayern

Der Landesinnungsverband koordiniert die bayernweite Durchführung der schriftlichen Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf des Kfz-Mechatronikers im bayerischen Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.

Es finden jährlich 2 Prüfungstermine, einmal in der Mitte des Jahres, einmal zum Ende des Jahres, statt: Im Sommer findet die Gesellenprüfung Teil II in der Regel am vorletzten Freitag im Juni, die Gesellenprüfung Teil I am letzten Freitag im Juni statt. Im Winter findet die Gesellenprüfung Tel II am ersten Freitag im Dezember, die Gesellenprüfung Teil I am zweiten Freitag im Dezember statt.

Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teil 1 sowie Teil 2.

Weitere Informationen rund um das Thema "Prüfungen" sowie Termine finden Sie hier

Ansprechpartnerin Teil 1

Monika Späth

Tel.: 089 / 1 43 62 - 152
spaeth@kfz-innung.de

Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung München
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 150
Fax: 089 / 1 43 62 - 179
bbz@kfz-innung.de 

Ansprechpartnerin Teil 2

Jana Seebauer

Tel.: 089 / 1 43 62 - 154
seebauer@kfz-innung.de

Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung München
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 150
Fax: 089 / 1 43 62 - 179
bbz@kfz-innung.de