Teil 1/GP 1

Die GP 1 (frühere Zwischenprüfung) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" (= praktische Prüfung) und den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.

Prüfungsvoraussetzungen:

- das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin
- das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und vollständig geführt
- die ärztliche Nachuntersuchung ist erfolgt (entfällt, wenn der Azubi zu Beginn des 2. Lehrjahrs bereits 18 war)

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35 %, Teil 2 der Gesellenprüfung mit 65 % gewichtet.

-> Sie möchten sich auf die Prüfungen vorbereiten mit Prüfungsvorbereiter

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Ansprechpartnerin

Karina Merkel

Tel.: 089 / 1 43 62 - 152
merkel@kfz-innung.de

Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung München
Gärtnerstr. 90
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Tel.: 089 / 1 43 62 - 150
Fax: 089 / 1 43 62 - 179
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