Teil 1/GP 1
Die GP 1 (frühere Zwischenprüfung) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" (= praktische Prüfung) und den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.
Prüfungsvoraussetzungen:
- das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin
- das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und vollständig geführt
- die ärztliche Nachuntersuchung ist erfolgt (entfällt, wenn der Azubi zu Beginn des 2. Lehrjahrs bereits 18 war)
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35 %, Teil 2 der Gesellenprüfung mit 65 % gewichtet.
-> Sie möchten sich auf die Prüfungen vorbereiten mit Prüfungsvorbereiter
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