Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)

Zum 01.04.2006 wurde erstmalig eine regelmäßige Überwachung der Abgase von den im Verkehr befindlichen Krafträdern eingeführt. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich zunächst auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, d.h. alle Krafträder, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen und ab dem 01.01.1989 erstmalig zugelassen sind, unterliegen der Untersuchung.

Schulungsinhalt:

  • Vorschriften und Richtlinien
  • Qualitätssicherung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
  • Spezielle technische Sachverhalte der Schadstoffemission von Krafträdern
  • Praktische Handhabung des Abgasmessgerätes
  • Durchführung einer Untersuchung des Motormanagement- / Abgasreinigungssytems
  • Erfahrungsaustausch

Zielgruppe:

  • Kfz-Meister, die als verantwortliche Person bzw. Kfz-Gesellen, die als Fachkraft zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) nach StVZO anerkannt werden wollen

Die Teilnehmer legen über die vermittelten Inhalte am Ende der Schulung einen schriftlichen Test ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung des Schulungsnachweises gem. StVZO.

Weitere Anträge, Formulare sowie Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Ansprechpartnerin

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
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