Umgang mit Airbag und Gurtstraffern mit pyrotechnischem Treibsatz gem. §4 Abs.3 der 1. SprengV

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung hat das Inverkehrbringen und die Abgabe von Airbags an jedermann mit bestimmten Auflagen verbunden: Unter anderem dürfen Prüf- und Montagearbeiten an Airbags und deren Peripherie nur von dafür geschultem Personal vorgenommen werden. Die Gewerbeaufsichtsämter verlangen deshalb die Benennung einer verantwortlichen Person und machen gleichzeitig dem Betrieb zur Auflage, das Personal im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zu schulen. Außerdem sind die entsprechend geschulten Personen für eine bestimmungsgemäße Lagerung der Airbags, für den sachgerechten innerbetrieblichen Transport wie auch dafür, dass nur Personen mit qualifizierter Ausbildung Arbeiten am Airbag vornehmen dürfen und letzten Endes für die gefahrlose Entsorgung verantwortlich.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, welche gleichzeitig den Fachkundenachweis bedeutet.

Anmerkung: Sollen Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten mit pyrotechnischem Treibsatz im ausgebauten Zustand gezündet - vernichtet - werden, ist eine Erlaubnis bzw. ein Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Gewerbeaufsichtsamt.

Seminarinhalt:

  • Aufbau und Funktionsweise von Gasgeneratoren, Airbag- und Gurtstraffereinheiten
  • Charakterisierung der verwendeten Explosivstoffe
  • Sprengstoffrechtliche Anforderungen für den Umgang
  • Handhabung, Gefahrenmerkmale
  • Lagerung, Beförderung, Entsorgung
  • Abschlusstest in deutscher Sprache

Zielgruppe:

Personen, die Prüf- und Montagearbeiten an Airbags,
Gurtstraffern und deren Peripherie vornehmen

Ansprechpartnerin

Stefanie Breitenreiner

Tel.: 089 / 1 43 62 - 153
breitenreiner@kfz-innung.de

Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung München
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 150
Fax: 089 / 1 43 62 - 179
bbz@kfz-innung.de