Gasanlagenprüfung (GAP)

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens eintägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Für die Durchführung dieser Schulungen wurde gemeinsam mit Vertretern der Fahrzeughersteller und -Importeure ein einheitliches Schulungskonzept entwickelt. Dies ist Grundlage der aktuell angebotenen GAP-Schulungen.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • weitere alternative Antriebskonzepte
  • praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Lackspürgeräts
  • Handhabung des Lecksuchsprays

Zielgruppe:

Kfz-Meister, die als verantwortliche Person bzw. Kfz-Gesellen, die als Fachkraft zur Durchführung von Gasanlageprüfungen (GAP) nach StVZO anerkannt werden wollen

Die Teilnehmer legen über die vermittelten Inhalte am Ende der Schulung einen schriftlichen Test ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung des Schulungsnachweises gem. StVZO.

Weitere Anträge, Formulare sowie Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Ansprechpartnerin

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de