Lehrgänge Hochvolt

Um Arbeiten an HV-Systemen durchführen zu dürfen, benötigen Sie die Zusatzausbildung zum „Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen“. Mit dieser Zusatzausbildung sind Sie berechtigt, HV-Systeme spannungsfrei zu schalten und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchzuführen. Sie können andere Mitarbeiter Ihres Betriebes unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, bestimmte festgelegte Tätigkeiten an HV-System unter Ihrer Aufsicht durchzuführen.

zum Lehrgang -> Fachkundiger für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 2S)

Die erfolgreiche Qualifizierung auf dieser Stufe befähigt Fachkundige dazu, selbstständig und sicher an Hochvoltsystemen zu arbeiten. Sämtliche Tätigkeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder innerhalb deren Gefährdungsbereichs – beispielsweise das Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen – gelten als Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.

Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand dürfen ausschließlich von Fachkundigen Personen oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.

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zum Aufbaulehrgang -> Fachkundiger für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen (Stufe 3S)

Mit der Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial, z.B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben.

Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Feststellen der Spannungsfreiheit gilt nicht als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn durch das Arbeitsverfahren und die Arbeitsmittel eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen wird.

Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen bedeuten für die Beschäftigten ein Gefährdungspotenzial, das höher ist als das bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand.

Voraussetzung für diesen Lehrgang ist das Absolvieren von Lehrgang Stufe 2S.

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Ansprechpartnerin

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
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Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
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