Klimaanlagen im Kfz
(Technik & Sachkundenachweis)
Voraussetzungen
Volljährige Personen, mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung, die eigenständig mit dem Umgang von Füllanlagen an kältetechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen beauftragt werden sollen.
Kursinhalt
- physikalische Grundlagen der Kältetechnik
- Kältemittel R 134a, HFO 1234 yf
- Kälteöle, Umweltschutz
- Klimaanlage – Klimatisierungsautomatik
- thermodynamischer Kreislauf und Fehlersuche
- praktischer Einsatz einer modernen Füllanlage
- gesetzliche Grundlagen: VO EU 2024/573; DVO EU 2025/1893; ChemklimaschutzV
- Sachkundeprüfung zum Nachweis der Sachkunde
- Bescheinigung für Tätigkeiten nach M2 an Kfz:
- Wartung oder Instandhaltung oder Reparatur von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
- Dichtheitskontrollen von Klimaanlagen und Wärmepumpen
Lehrgangsdauer
zweitägig - 16 Unterrichtsstunden (Vollzeit)
Anmerkung
Das Zertifikat über die Sachkunde zum Betreiben von Füllanlagen für Klimaanlagen entsprechend der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung sowie der Verordnung DVO EU 2025/1893 zu erhalten ist Zielsetzung dieses Lehrgangs. Die Teilnehmer dieses Lehrgangs werden für die Kursdauer teilverpflegt.
Die Tätigkeiten nach M2 beinhalten das Arbeiten mit flourierten Treibhausgasen, u.a. R134a und R1234yf.
Hinweis: Für Tätigkeiten an CO2 Klimaanlagen wird eine Sachkunde nach M3 der DVO 2025/1893 gefordert. Tätigkeiten an CO2-Klimaanlagen sind kein Bestandteil der angebotenen Schulung.
Nach aktueller Gesetzgebung ist die Sachkunde 7 Jahre ab Schulungs-/Prüfungsdatum gültig. Innerhalb dieser 7 Jahre muss an einer Auffrischungsschulung zur Aufrechterhaltung teilgenommen werden. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit um weitere 7 Jahre ab dem Datum, zu dem dieser Auffrischungskurs / -prüfung durchgeführt wurde.
Ansprechpartnerin
Stefanie Breitenreiner

Tel.: 089 / 1 43 62 - 153
breitenreiner@kfz-innung.de
Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung München
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 150
Fax: 089 / 1 43 62 - 179
bbz@kfz-innung.de

