Gesetzliche Aushang- und Auslegepflichten für Kfz-Betriebe

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern bestimmte Vorschriften und Gesetze im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen. Während einige Aushang- und Auslegepflichten bereits für den Ein-Mann-Betrieb gelten, gelten andere nur, wenn eine bestimmte Anzahl einer Arbeitnehmergruppe im Betrieb beschäftigt ist.

Ort des Aushangs

Nach dem Willen des Gesetzgebers muss sich der Arbeitnehmer jederzeit während der Arbeitszeit über seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz informieren können. Die Gesetze und Vorschriften müssen also an einem Ort zur Verfügung stehen, der für den Arbeitnehmer jederzeit zugänglich ist. In den meisten Fällen bietet sich hierzu das „Schwarze Brett“ an einer allgemein zugänglichen Stelle, im Aufenthalts- bzw. Pausenraum oder in der Kantine an. Das Hinterlegen und Vorhalten im Personalbüro oder Chefzimmer ist ungeeignet. Auch das elektronische Hinterlegen im Intranet ist im Kfz-Betrieb wenig geeignet, da dort in der Regel nicht jedem Mitarbeiter ein Computer zur Verfügung steht.

Aktualisierung

Die Gesetze und Verordnungen müssen in der jeweils neuesten Fassung aushängen. Wir empfehlen, die Aktualität mindestens einmal jährlich zu überprüfen und die Gesetze gegebenenfalls auszutauschen.

Verstoß gegen die Aushang- und Auslegepflicht

Die Überwachung der Aushangpflichten erfolgt in der Regel über das Gewerbeaufsichtsamt. Bei den meisten Gesetzen oder Vorschriften handelt es sich bei der Verletzung der Aushangpflicht um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden kann. Gleichzeitig kann sich der Arbeitgeber aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Einsichtsmöglichkeit ein ihm zustehendes Recht nicht geltend machen konnte.

Bezugsquellen

Die Betriebsanweisungen zur Gefahrstoffverordnung für den Aushang im Werkstattbereich erhalten Sie hier.

Eine Zusammenfassung der Aushangpflichtigen Gesetze, die Sie als Mappe entweder auslegen oder mit einer Lochung versehen am Schwarzen Brett befestigen können finden Sie unter Downloads.

Die Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft anfordern.

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Ansprechpartnerin

Maria Miteva

Tel.: 089 / 1 43 62 - 130
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Kfz-Innung München-Oberbayern
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