Vermittlung von Neufahrzeugen
In der Broschüre „Vermittlung von Neufahrzeugen – Ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs als EU-Vermittler oder mit Zustimmung des Herstellers/Importeurs als ständiger Vermittler?“ wird dargestellt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Neuwagen von Unternehmen, die nicht dem autorisierten Händlernetz eines Herstellers/Importeurs angehören, vermittelt werden dürfen und, ob dies eine Zustimmung des Herstellers/Importeurs voraussetzt.
Ansprechpartnerin
Birgit Kusemann

Tel.: 089 / 1 43 62 - 140
kusemann@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
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