Gute Nachricht für Oldtimerbesitzer: Kombinationsmöglichkeit von Oldtimer- und Saisonkennzeichen nun gesetzlich verankert

Ob die Kombination von Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen rechtlich zulässig ist, war bislang aufgrund unklarer Formulierung in der Fahrzeugzulassungsverordnung heftig umstritten.

Während einige Zulassungsbehörden diese zuließen, lehnten andere eine solche Kombination ab. Im Rahmen der Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können.

Mit der Konkretisierung werden künftig alle Oldtimerbesitzer entlastet, wenn sie ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten fahren und deshalb mit einem Saisonkennzeichen zulassen wollen. Wer beispielsweise sein Oldtimerfahrzeug nur von Mai bis Oktober zulässt, kann damit die derzeitige Kfz- Steuer von EUR 191,73 immerhin auf die Hälfte reduzieren.

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