Pauschalbesteuerung von Oldtimern mit H-Kennzeichen

Der Bundesgerichtshof kritisiert in seinem Bericht (Bemerkung 2022 Nr. 36 / 18.04.2023) die Vergünstigung bei der Kfz-Steuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Alltagsfahrzeuge sollen aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung ausgeschlossen werden.

Der ZDK unterstützt positive Rahmenbedingungen für den Erhalt von Oldtimern als automobiles Kulturgut und tritt dafür ein, dass die aktuelle Rechtslage beibehalten wird.

Die Argumentation (Faktenpapier) finden Sie unter Downloads.