Kfz-Schiedsstelle
Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz- Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.
Das Autohaus oder die Werkstatt muss Mitglied der Kfz-Innung sein. Rund 2.000 Kfz-Meisterbetriebe gibt es im oberbayrischen Kraftfahrzeuggewerbe.
Deshalb sollten Verbraucher schon im Vorfeld darauf achten, wohin Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen oder wo Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen.
An diesem Schild erkennen Sie die Betriebe, die die Schiedssprüche verbindlich anerkennen.
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Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Servicekunde oder Gebrauchtwagenkäufer und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben, zum Beispiel über:
• die Notwendigkeit von Reparaturen
• die ordnungsgemäße Durchführung von Werkstattleistungen
• die Angemessenheit von Reparaturen
• die Angemessenheit von gestellten Rechnungen
• Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge (mit dem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen) zwischen Käufer und dem Kfz-Betrieb als Händler
• Streitigkeiten bezüglich Mängeln an Fahrzeugen.
Streitigkeiten über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!
Die Kfz-Schiedsstelle löst Konflikte, die sich aus dem Service oder aus dem Gebrauchtwagenkauf ergeben. Sie befasst sich nicht mit Streitigkeiten die bei Gericht anhängig sind.
Fachliche und juristische Kompetenz
Die Schiedsstelle hat eine Geschäftsstelle und eine Schiedskommission. Diese Kommission setzt sich je nachdem, ob es sich um Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Gebrauchtwagen oder Streitigkeiten aus Werkstattverträgen handelt, unterschiedlich zusammen.
Die Kommission besteht aus:
• einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden (unabhängiger Jurist)
• einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs
• einem Kfz-Sachverständigen einer nach anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA oder TÜV). - entfällt bei GW -
• einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist
• einem Vertreter der Kfz-Innung.
Vorteile für den Kunden:
Im Kraftfahrzeuggewerbe gibt es pro Jahr fast 74 Millionen Serviceaufträge und rund 3,5 Millionen Gebrauchtwagenverkäufe. Die meisten Aufträge und Käufe werden mit großer Zufriedenheit für den Kunden abgewickelt. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Kfz-Meisterbetrieb und Kunde kommen, kann die Schiedsstelle den Konflikt außergerichtlich klären.
• Das Verfahren ist kostenfrei
• Schnelle Lösung eines Problems
• Die Schiedskommission ist neutral
• Trotz Schiedsverfahren ist noch der ordentliche gerichtliche Weg möglich
Downloads
Schiedsantrag für Gebrauchtwagenverträge
Geschäfts- und Verfahrensordnung Schiedsstelle
Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO
Flyer Schiedsstelle
Pressemitteilung - Schlichten statt richten - 50 Jahre erfolgreiche Schiedsstelle der Kfz-Innung München-Oberbayern
Antrag | Ablauf | Geschäfts- und Verfahrensordnung
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen an:
Kfz-Schiedsstelle München-Oberbayern
Schiedsstelle
Gärtnerstr. 90
80992 München
Erforderliche Dokumente:
Rechnungen, schriftliche Aufträge, Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantieverträge, Kfz-Schein usw. sind von Ihnen in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie, dass die Schiedsstelle keine Begutachtungen von Fahrzeugen vornehmen kann.
Ablauf:
Nach Eingang der Anrufungsschrift prüft die Geschäftsstelle, ob die Anrufung zulässig ist und ob alle Dokumente vollständig sind. Wird Ihr Antrag angenommen, holt die Schiedsstelle eine Stellungnahme des Autohauses/der Werkstatt ein. Liegt diese vor wird der Vorgang der Vorkommission vorgelegt. Die Stellungnahme der Vorkommission ergeht an beide Parteien. Sollte eine Partei mit der Stellungnahme nicht konform gehen, wird der Vorgang mit den Parteien in der mündlichen Hauptkommission verhandelt.
Mediatorin
Birgit Kusemann
Tel.: 089 / 1 43 62 - 140
kusemann@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
schiedsstelle@kfz-innung.de