Die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)

Mit der 41. Änderungsverordnung zur StVZO wurde zum 01.04.2006 in Deutschland die regelmäßige Überwachung der Abgase von im Verkehr befindlichen Krafträdern (AUK) eingeführt. Diese Maßnahme wird als notwendiger Teilbereich für eine effiziente und umweltgerechte Verkehrspolitik angesehen. Die Untersuchung soll dazu beitragen, dass Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Kraftrades als Folge von Verschleiß, unterlassener oder fehlerhafter Reparatur oder Wartung oder unzulässiger Änderungen besser erkannt werden.

Die Untersuchung der Abgase an Krafträdern darf von hierfür anerkannten Werkstätten sowie von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern (aaSoP), den Technischen Prüfstellen (TP) oder Prüfingenieuren (PI) und von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Anforderungen nach Anlage VIIId StVZO in allen Untersuchungsstellen gegeben sind. Zusätzlich müssen Kfz-Werkstätten die Voraussetzungen für die Anerkennung als AUK-Werkstatt entsprechend der Anlage VIIIc StVZO und die in der Anerkennungsrichtlinie gestellten Anforderungen erfüllen.

Für jede Betriebsstätte, in der ein Kfz-Betrieb oder ein Zweiradbetrieb Untersuchungen der Abgase durchführen möchte, muss ein separater Antrag auf Anerkennung bei der Kfz Innung gestellt werden.

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Ansprechpartner

Hedi Ferjani

Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de 

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

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