Die Abgasuntersuchung (AU)
Durch die periodisch technische Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO, wird die Vorschriftsmäßigkeit, die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, KOM, Anhänger und Krafträder) auf einheitlich hohem Niveau gewährleistet.
AU-Nachweis mit fälschungserschwerenden Merkmalen
Wird eine AU nicht mit der vorgeschriebenen Software-Version in Verbindung mit einem AU-Nachweis mit fälschungserschwerenden Merkmalen durchgeführt, akzeptiert der HU-Prüfingenieur diese - durch eine anerkannte AU-Werkstatt durchgeführte AU - im Rahmen der HU nicht. In diesem Fall wird bei der HU ein erheblicher Mangel festgestellt und damit die HU-Plakette nicht erteilt.
Mit folgenden Artikeln haben Sie es bei der AU zu tun:
1. AU-Nachweissiegel (gesetzlich vorgeschrieben)
2. Prägezange (gesetzlich vorgeschrieben)
Ansprechpartner
Hedi Ferjani
Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Funda Umar
Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de