Bund beschließt neues Übergangsverfahren für Partikelzähler

Wichtiger Etappensieg im zähen Ringen um die Regelungen für Euro6/VI- Partikelzähler: Der Bund hat auf Betreiben des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ein neues Übergangsverfahren beschlossen, das den Betrieben mehr Spielraum bei der Anschaffung der nötigen Hardware lässt!

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Partikelzähler – Kooperationsangebot für Innungsmitglieder

Die Verpflichtung zum Einsatz eines Partikelzählers für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI steht vor der Türe und großflächig erfolgten bereits Vorbestellungen von Geräten. Trotzdem hadern im Gewerbe noch einige Betriebsinhaber mit der Entscheidung und können damit evtl. künftig an diesen Fahrzeugen keine Abgasmessungen im HU-Standard durchführen.

Zur Unterstützung eben dieser Betriebe konnten wir auf der Automechanika einen Kooperationspartner im Bereich Partikelanzahl-Messgeräte finden, der unseren Ansprüchen in Bezug auf Qualität und einfache Handhabung entspricht - Bartec Auto ID GmbH.

Weitere Informationen sowie Bestellschein

Durchführung der normkonformen Kalibrierung von Abgasmessgeräten durch die Vertriebs-GmbH der Kfz-Innung München-Oberbayern

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach einer normkonformen Kalibrierung von AU-Geräten, finden immer mehr Betriebe keinen Dienstleister, der die rechtzeitige Kalibrierung der eingesetzten AU-Geräte übernimmt.

Damit die Durchführung von Abgasuntersuchungen für Sie auch nach dem 31.12.2019 sichergestellt werden kann, bietet die Vertriebs-GmbH der Kfz-Innung München-Oberbayern durch ihr geschultes und akkreditiertes Personal, die normkonforme Kalibrierung von AU-Geräten ab sofort an.

Das Auftragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier:

Auftragsformular

Info-Flyer

Änderungen in Bezug auf die Messgenauigkeit/Kalibrierung ab den 01.01.2019 der Abgasmessgeräte

Über die angepasste AU-Richtlinie werden ergänzende Anforderungen an die für die Abgasuntersuchung (AU) eingesetzten Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) definiert, die von allen berechtigten Untersuchungsstellen (Überwachungsinstitutionen und anerkannte AU-Werkstätten) in Bezug auf die Messgenauigkeit/Kalibrierung ab den 01.01.2019 zu beachten sind.

Ausführliche Informationen finden Sie hier

Ansprechpartner

Hedi Ferjani

Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de 

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de