AU-Anerkennung

Zur Durchführung der Abgasuntersuchung hat der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen geknüpft und müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden. Sofern alle Anforderungen erfüllt sind, spricht die Innung die Anerkennung einer Werkstätte für die Durchführung der Abgasuntersuchung aus.

Folgende Voraussetzungen für die Anerkennung sind zu erfüllen:

  • Kfz-Betrieb muss mit dem Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein
  • in jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die AU benannt werden. Diese Person muss über einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk sowie ein aktuelles AU-Schulungs-Zertifikat verfügen. Diese Person ist ausschließlich berechtigt, Prüfprotokolle der Abgasuntersuchung zu unterzeichnen. Ebenso muss ein Vollzeit-Meister stets vor Ort sein.
  • die durchführenden Gesellen im Rahmen der AU müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht länger als drei Jahre) AU-Schulung nachweisen. Jedoch dürfen Sie das Prüfprotokoll nicht selbst unterzeichnen
  • in jeder anerkannten AU-Werkstatt ist ein AU-Beauftragter (AUB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der AU-Werkstatt verantwortlich. Als AUB können nur Personen benannt werden, die eine aktuelle AU-Schulung vorweisen können
  • neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgas-Absaugung vorhanden sein
  • sowohl der/die GeschäftsführerIn als auch die verantwortlichen Personen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart "O" vorlegen

Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen jederzeit widerrufen werden.

Ansprechpartner

Hedi Ferjani

Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de 

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de