Notwendige Verkehrsblatt-Auszüge für Anerkennungen im Bereich AU/AUK, GAP/GSP, SP

Basierend auf den Vorgaben der Anerkennungsrichtlinien (Punkte 3.3.2.1 und 3.3.2.2) müssen Betriebe „….die fachlich einschlägigen Auszüge, die für die Durchführung der SP und/oder AU und/oder AUK erforderlich sind, aus dem Verkehrsblatt….“ bereithalten und diese müssen fortwährend aktualisiert werden. Identische Vorgaben werden im Bereich der GAP/GSP gemacht.

Um für die anerkannten Betriebe die Archivierung der Verkehrsblatt­auszüge zu vereinfachen, haben die bayerischen Kfz-Innungen über den Landes­innungs­verband die aktuellen Ausgaben (Stand Februar 2022) der relevanten Dokumente beim Verkehrs­blatt­verlag erworben und stellen diese zum Download bereit.

Die Erfüllung der Aktualisierungs­vorgaben im Rahmen der Anerkennung kann dann weiterhin über ein Abonne­ment der einschlägigen Fach­zeitschriften (kfz-betrieb, Krafthand, autohaus/asp, amz etc.) seitens des Betriebes gesichert werden.

(Die Fachzeitschrift kfz-betrieb können Mitglieder der Kfz-Innung zum Vorzugspreis abonnieren.)

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Ansprechpartner

Hedi Ferjani

Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de 

Funda Umar

Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de

Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München

Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de