Die Altauto-Annahmestelle
Seit 01. April 1998 ist der Letztbesitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen.
Die Annahmestelle händigt den Verwertungsnachweis im Auftrag und Namen eines Verwertungsbetriebes an den Letztbesitzer aus und leitet das Auto umgehend zur weiteren Entsorgung an den anerkannten Verwerter weiter.
Die Kfz Innung berät und begutachtet Kfz-Betriebe, die im Rahmen der Altfahrzeugverordnung als Altfahrzeugannahmestelle tätig werden wollen.
Ab 01. Oktober 2017 geänderte Verwertungsnachweise
Durch eine Änderung des § 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ergeben sich für Kfz-Betriebe, die auch als Altauto-Annahmestelle agieren, ab dem 1. Oktober 2017 formelle Änderungen im Ablaufprozess.
Betriebstagebuch für Altfahrzeug-Annahmestellen
Altfahrzeug-Annahmestellen beziehungsweise Rücknahmestellen sind nach den Vorschriften der Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet, ein Betriebstagebuch zu führen. Durch dieses Betriebstagebuch kann der Nachweis erbracht werden, dass eine ordnungsgemäße Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen durch die Annahmestelle erfolgte.
Ansprechpartner
Hedi Ferjani
Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Funda Umar
Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de