Die Gasanlage (GSP/GAP)
Am 01.04.2006 traten komplett überarbeitete Vorschriften für Gasanlagen und Gasfahrzeuge in Kraft. Die neuen Vorschriften für die Genehmigung von Gasanlagen, die Prüfungen der Gasanlagen sowie zur Anerkennung und zur Schulung der Werkstätten, die die Prüfungen der Gasanlagen durchführen dürfen, sind im Wesentlichen in den § 41a StVZO sowie in die Anlagen XVII und XVIIa StVZO übernommen worden.
Für Kfz-Werkstätten sind hierbei die Gassystemeinbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen (GAP), die auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden können, von Interesse.
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Ansprechpartner
Hedi Ferjani
Tel.: 089 / 1 43 62 - 123
ferjani@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Funda Umar
Tel.: 089 / 1 43 62 - 121
umar@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
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