GAP/GSP Jahresabrechnung 2023
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Spätester Abgabetermin: 31. Januar 2024
I. CHECKLISTE
Für die Bearbeitung der Jahresabrechnung sind alle nachstehend genannten Unterlagen einzureichen. Fehlende Unterlagen bzw. Nachweissiegel führen dazu, dass die Jahresabrechnung nicht bearbeitet werden kann und an die Firma zurückgeschickt werden muss.
1. Jahresabrechnungsformular 2023: Formular
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2. Jahresmeldung Anerkannte GAP/GSP-Werkstatt: Formular
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4. Bestandsnachweise GAS-Siegel 2023: Anleitung
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5. Nachweis der Zugänge/ Sonderabgänge 2023: Anleitung
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6. Mängelstatistik 2023:
Die Mängelstatistik muss NICHT eingereicht werden (weder in Papier- noch in digitaler Form).
Die Mängelstatistik wird im Laufe des Jahres automatisch mittels Datenabgleich übermittelt
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Die gesamte Formularsammlung der Jahresabrechnung AU/AUK/GAS finden Sie auch hier
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II. HINWEISE UND INFORMATIONEN:
Die Abschlussberichte der Mängelstatistik finden Sie auf der Internetseite:
Die Betriebe, die die fristgerechte Abgabe der Jahresabrechnung (31. Januar 2024) versäumen oder unvollständige Unterlagen einreichen, werden einer zusätzlichen kostenpflichtigen AU-/AUK-/GAS-Betriebsprüfung unterzogen. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden an die Betriebe zurückgeschickt.