Änderung von Fristen im Bereich SP für Mietfahrzeuge
Eine Anpassung der Anlage VIII StVZO im vergangenen Jahr im Bereich der Hauptuntersuchung (HU) wirkt sich auch auf die Fälligkeiten der Sicherheitsprüfung (SP) an Mietfahrzeugen (in den Fahrzeugarten LKW, KOM, Anhänger) aus. Die bisherige Regelung der direkt nach der HU „vorgezogenen“ SP-Durchführung bei Selbstfahrmietfahrzeugen (KOM, Lkw, Anhänger) wurde mit der Neufassung der Nummer 2.2 der Anlage VIII StVZO aufgehoben.
Bei Wohnmobilen (unabhängig ob Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder nicht) gibt es keine Pflicht zur halbjährlichen Durchführung einer SP.
Eine Kommentierung der Verbandsorganisation mit einer Detailerläuterung erhalten Sie als Download.
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