AU-Material (Gültigkeit 2025)
- Nachweissiegel VPE 20 oder 50 Stück
- Bindesiegel
- Dokumentenmappen
- Prägezange
Reparaturplaketten sind weiterhin auf Anfrage erhältlich!
SP-Material (Gültigkeit 2025)
- Nachweissiegel
- Prüfmarken
- Prägezange
- Trägerplatte für SP-Prüfmarken
- Prüfprotokoll (Durchschreibesatz)
- Prüfprotokoll (EDV-Ausdruck blanko)
Gas-Material
- Nachweissiegel
- Nachweisblock
- Prägezange
Feinstaubplaketten
- grün, gelb sowie rot
- Individualisierung möglich
- Dokumentenstift
Meisterschilder - Zusatzschilder
- Meisterschild
- Zusatzschild AU
- Zusatzschild SP
- Zusatzschild Gebrauchtwagen
- Zusatzschild Altfahrzeug
- Zusatzschild Ausbildungsbetrieb
- Zusatzschild QM
- Zusatzschild Klima
- Zusatzschild Glas
- Zusatzschild Karosserie & Lack
- Zusatzschild AUK Motorrad
- Zusatzschild AÜK
- Zusatzschild GAP/GSP
- Zusatzschild Hybrid/Elektro
- Zusatzschild Historische Fahrzeuge
- Zusatzschild Old-/Youngtimer
- Zusatzschild Autohandel
- Zusatzschild Autohandel Finanzierung
- Zusatzschild Versicherungen Leasing
- Zusatzschild Fahrtschreiber
- Zusatzschild Prüfstützpunkt PSP
Meisterschild - Pylon
- 3D beleuchtet
- 3D unbeleuchtet
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Kfz-Reparaturbedingungen/NWVB/GWVB/Teile
- Aushangschild "Kfz-Reparaturbedingungen"
- Abreißblock "Kfz-Reparaturbedingungen"
- Abreißblock "GW-Verkaufsbedingungen"
- Abreißblock "Neuwagen-Verkaufsbedingungen"
- Aushangschild "Teileverkaufsbedingungen"
- Abreißblock "Teile-Verkaufsbedingungen"
- Aktuelle Bedingungstexte per Mail (Kfz-Rep.-Bed./NWVB/GWVB/Teile)
Aushangschild Altöl-Annahmestelle
Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss beachten, dass er nach der Altölverordnung eine Altöl-Annahmestelle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen hat.
Aushangschild Rücknahme von Altbatterien
Wer gewerbsmäßig Batterien- oder Akkus verkauft, muss nach dem Batteriegesetz (BattG) bestimmten Hinweispflichten (Aushang) und vorgegebene Abläufe bei Ausgabe und Rücknahme erfüllen.
Preisauszeichnungsaushang
Pflichtaushang gem. §12 Preisangabenverordnung (PAngV). Zur Preisauszeichnung in Werkstätten müssen Leistungsanbieter im Geschäftslokal ein Preisverzeichnis aushängen. Dies schreibt § 5 der Preisangabenverordnung (PAngV) vor.
- Preisangabe von Stundenverrechnungssätzen
- Preisangabe von Arbeitswertverrechnungssätzen
Reifenkennzeichnung
- Poster
- Flyer
Kennzeichen für GW-Auszeichnung
"Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit"
Aushangplakat "Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen"
Pflichtaushang gem. §14 Gefahrstoffverordnung
Fahrzeugprüfung nach §57 UVV
"Sicherheitscheck an gewerblich genutzten Fahrzeugen"
als Set oder einzeln
Abreißblock Reparaturkostenübernahmebestätigung
einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung. (á 2 x 25 Blatt), Format DIN A4, Stand 01/2017, 2-fach, selbstdurchschreibend, inklusive Merkblatt zur Anwendung der Reparaturkostenübernahmebestätigung
Faxbestellung
Hinweisaufkleber nach dem Radwechsel
Aufdruck:
„Schäden vermeiden!
Lassen Sie nach 50 km
die Radschrauben nachziehen!“
Ansprechpartner
Maria Miteva

Tel.: 089 / 1 43 62 - 130
miteva@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Petra Wingert (Montag und Dienstag)

Tel.: 089 / 1 43 62 - 130
wingert@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de