Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Kfz-Reparaturbedingungen/NWVB/GWVB/Teile

- Aushangschild "Kfz-Reparaturbedingungen"
- Abreißblock "Kfz-Reparaturbedingungen"
- Abreißblock "GW-Verkaufsbedingungen"
- Abreißblock "Neuwagen-Verkaufsbedingungen"
- Aushangschild "Teileverkaufsbedingungen"
- Abreißblock "Teile-Verkaufsbedingungen"
- Aktuelle Bedingungstexte per Mail (Kfz-Rep.-Bed./NWVB/GWVB/Teile)
Feinstaubplaketten
- grün, gelb sowie rot
- Individualisierung möglich
- Dokumentenstift
Reifenkennzeichnung
- Poster
- Flyer
Gas-Material
- Nachweissiegel
- Nachweisblock
- Prägezange
SP-Material
- Nachweissiegel
- Prüfmarken
- Prägezange
- Trägerplatte für SP-Prüfmarken
- Prüfprotokoll (Durchschreibesatz)
- Prüfprotokoll (EDV-Ausdruck blanko)
Meisterschilder - Zusatzschilder
- Meisterschild
- Zusatzschild AU
- Zusatzschild SP
- Zusatzschild Gebrauchtwagen
- Zusatzschild Altfahrzeug
- Zusatzschild Ausbildungsbetrieb
- Zusatzschild QM
- Zusatzschild Klima
- Zusatzschild Glas
- Zusatzschild Karosserie & Lack
- Zusatzschild AUK Motorrad
- Zusatzschild GAP/GSP
- Zusatzschild Hybrid/Elektro
- Zusatzschild Historische Fahrzeuge
- Zusatzschild Old-/Youngtimer
- Zusatzschild Autohandel
- Zusatzschild Autohandel Finanzierung
- Zusatzschild Versicherungen Leasing
- Zusatzschild Fahrtschreiber
- Zusatzschild Prüfstützpunkt PSP
Meisterschild - Pylon
- 3D beleuchtet
- 3D unbeleuchtet
- Innenpylon
Aushangschild Altöl-Annahmestelle
Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss beachten, dass er nach der Altölverordnung eine Altöl-Annahmestelle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen hat.
Aushangschild Rücknahme von Altbatterien
Wer gewerbsmäßig Batterien- oder Akkus verkauft, muss nach dem Batteriegesetz (BattG) bestimmten Hinweispflichten (Aushang) und vorgegebene Abläufe bei Ausgabe und Rücknahme erfüllen.
Preisauszeichnungsaushang
Pflichtaushang gem. §12 Preisangabenverordnung (PAngV). Zur Preisauszeichnung in Werkstätten müssen Leistungsanbieter im Geschäftslokal ein Preisverzeichnis aushängen. Dies schreibt § 5 der Preisangabenverordnung (PAngV) vor.
- Preisangabe von Stundenverrechnungssätzen
- Preisangabe von Arbeitswertverrechnungssätzen
Kennzeichen für GW-Auszeichnung
"Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit"
Aushangplakat "Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen"
Pflichtaushang gem. §14 Gefahrstoffverordnung
Fahrzeugprüfung nach §57 UVV
"Sicherheitscheck an gewerblich genutzten Fahrzeugen"
als Set oder einzeln
Abreißblock Reparaturkostenübernahmebestätigung

einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung. (á 2 x 25 Blatt), Format DIN A4, Stand 01/2017, 2-fach, selbstdurchschreibend, inklusive Merkblatt zur Anwendung der Reparaturkostenübernahmebestätigung
Mitarbeiteranweisungen
- Gasschweißen
- Lichtbogenschweißen
- Rollenbremsenprüfstände
- Betriebsmittel Öl
- Kfz-Hebebühnen
Technisches Wörterbuch für die Kfz-Technik
Zwei kleine Spezial-Wörterbücher für die Tasche und damit jederzeit verfügbar, so könnten die beiden Bände des „Technischen Wörterbuches für die Kfz-Technik“ umschrieben werden.
-Deutsch/Englisch
-Englisch/Deutsch
Hinweisaufkleber nach dem Radwechsel
Aufdruck:
„Schäden vermeiden!
Lassen Sie nach 50 km
die Radschrauben nachziehen!“
Ansprechpartner
Maria Miteva

Tel.: 089 / 1 43 62 - 130
miteva@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de
Petra Wingert (Montag und Dienstag)

Tel.: 089 / 1 43 62 - 130
wingert@kfz-innung.de
Kfz-Innung München-Oberbayern
Gärtnerstr. 90
80992 München
Tel.: 089 / 1 43 62 - 0
Fax: 089 / 1 43 62 - 139
info@kfz-innung.de